150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Das soll es in Spanien geben. Für Barfussfahren gilt es dort anscheinend auch. Also gebt Acht!
http://spanien-holidays.de/blog/?p=305
Auch Stern.TV beschäftigt sich mit dem Thema. Da heißt es jetzt wenigstens, dass es nicht verboten ist.
http://www.stern.de/auto/service/:Flip- ... ml#rss=all
Wie fahrt ihr zum Strand?
http://spanien-holidays.de/blog/?p=305
Auch Stern.TV beschäftigt sich mit dem Thema. Da heißt es jetzt wenigstens, dass es nicht verboten ist.
http://www.stern.de/auto/service/:Flip- ... ml#rss=all
Wie fahrt ihr zum Strand?
-
- Flip-Flop Gott
- Beiträge: 800
- Registriert: 19.06.2008 12:18
- Wohnort: südlich von münchen
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
ist ein guter beitrag, sollten sich alle zu herzen nehmen die mit ihnen fahren, dennoch muß jeder selbst entscheiden
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Alexchen hat geschrieben:Das soll es in Spanien geben. Für Barfussfahren gilt es dort anscheinend auch. Also gebt Acht!
http://spanien-holidays.de/blog/?p=305
Auch Stern.TV beschäftigt sich mit dem Thema. Da heißt es jetzt wenigstens, dass es nicht verboten ist.
http://www.stern.de/auto/service/:Flip- ... ml#rss=all
Wie fahrt ihr zum Strand?
hallo,
War in April im Urlaub in Teneriffa (ist ja auch Spanien). Fast nur Flip-flops getragen, und auch im
Mietwagen in Flip-flops herumgefahren. War nicht bekannt mit diesem Spanischen Gesetz. Hatte
aber keine Polizeikontrolle.
schöne Grüsse,
Milagro
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Hier noch einige interessante Eigenauslegungen der StVO-Paragraphen zum Thema "Autofahren ohne festes Schuhwerk". Fazit: Nicht verboten, aber fahrlässig.
http://mittelfranken.business-on.de/bad ... d6670.html
http://meine-zuechtungen.pointblog.de/D ... hren-.html

http://mittelfranken.business-on.de/bad ... d6670.html
http://meine-zuechtungen.pointblog.de/D ... hren-.html

Anschuldigungen wären ohne Beweis nicht zulässig
Ich denke aber dass bei einer Anschuldigung gegen einen Fahrer, das Barfuss-Fahren oder Flipflop-Fahren sei nicht sicher oder habe gar zu einem Unfall geführt,
derjenige welcher diese Anschuldigung erhebt, diese erst einmal BEWEISEN muss.
Die Anschuldigung kann jedenfalls nicht einfach so dogmatisch in den Raum gestellt werden.
Und ein Beweis gilt in diesem Kontext auch gar nicht allgemein sondern nur von Fall zu Fall das heisst die Sache ist von der Physionomie des Fusses abhängig:
ein Fuss der dauerhaftes Barfussfahren und Flipflop- oder Barfusslaufen gewohnt ist kann zweifellos eine viel grössere Kraft auf das Bremspedal ausüben als einer der 365 Tage/Jahr
in einem Schuh steckt.
die Beweisführung müsste dann eventuell im Auftrag des Gerichts beim TÜV oder in einer sportmedizinischen Einrichtung, mit Hilfe eines Gerätes zur Kraftmessung, eines Fahrsimulators oder .... (?) erfolgen.
Und in welchen Autos eigentlich gibt es bis heute noch keine Bremskraftverstärker?
derjenige welcher diese Anschuldigung erhebt, diese erst einmal BEWEISEN muss.
Die Anschuldigung kann jedenfalls nicht einfach so dogmatisch in den Raum gestellt werden.
Und ein Beweis gilt in diesem Kontext auch gar nicht allgemein sondern nur von Fall zu Fall das heisst die Sache ist von der Physionomie des Fusses abhängig:
ein Fuss der dauerhaftes Barfussfahren und Flipflop- oder Barfusslaufen gewohnt ist kann zweifellos eine viel grössere Kraft auf das Bremspedal ausüben als einer der 365 Tage/Jahr
in einem Schuh steckt.
die Beweisführung müsste dann eventuell im Auftrag des Gerichts beim TÜV oder in einer sportmedizinischen Einrichtung, mit Hilfe eines Gerätes zur Kraftmessung, eines Fahrsimulators oder .... (?) erfolgen.
Und in welchen Autos eigentlich gibt es bis heute noch keine Bremskraftverstärker?
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
upppss....
"Strafe fürs Autofahren ohne festes Schuhwerk"" - davon habe ich noch nie was gehört (und das obwohl ich mein führerschein schon über 7 jahre besitze).
danke für den tipp!
"Strafe fürs Autofahren ohne festes Schuhwerk"" - davon habe ich noch nie was gehört (und das obwohl ich mein führerschein schon über 7 jahre besitze).
danke für den tipp!
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Hier mal eine gute Darstellung der Rechtslage in Deutschland...
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 774,623231
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 774,623231
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Noch einmal, Autofahren in Flip-Flops aus der Sicht der dt. Polizei: "Nicht verboten, aber unpassend"
"Bestrafungen für das Fahren mit Flip Flops gibt es nicht. Für den Fall einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Polizei jedoch Verwarnungen aussprechen, erklärt der Inspektionsleiter. Allerdings müsse die Polizei beweisen, dass das Vergehen eben durch das falsche Schuhwerk verursacht worden ist. «Und das ist schwierig»"
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 762,629408

"Bestrafungen für das Fahren mit Flip Flops gibt es nicht. Für den Fall einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Polizei jedoch Verwarnungen aussprechen, erklärt der Inspektionsleiter. Allerdings müsse die Polizei beweisen, dass das Vergehen eben durch das falsche Schuhwerk verursacht worden ist. «Und das ist schwierig»"
http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 762,629408

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Noch mal das Thema "Barfuß Autofahren" bei Bild.de
http://www.bild.de/BILD/auto/2009/10/ra ... htens.html
http://www.bild.de/BILD/auto/2009/10/ra ... htens.html
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
Mittlerweile ist es glaube ich auch in Österreich so, dass man Strafe zahlen muss wenn man mit Flip-Flops oder gar Barfuß fährt.
-
- Flip-Flop Gott
- Beiträge: 800
- Registriert: 19.06.2008 12:18
- Wohnort: südlich von münchen
Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops
gesetern hatten sie im radio durchgegeben dass es erlaubt ist mit FF auto zu fahren