150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Wie ist der Trend? Was kann ich in Flip-Flops machen und was nicht? Interessante Geschichten, Tipps für Anfänger sowie alles über Flip-Flops, was in die anderen Foren nicht reinpasst.
Antworten
Benutzeravatar
Alex
Site Admin
Beiträge: 192
Registriert: 15.01.2005 19:15
Wohnort: Neuss
Kontaktdaten:

150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Alex »

Das soll es in Spanien geben. Für Barfussfahren gilt es dort anscheinend auch. Also gebt Acht!

http://spanien-holidays.de/blog/?p=305

Auch Stern.TV beschäftigt sich mit dem Thema. Da heißt es jetzt wenigstens, dass es nicht verboten ist.

http://www.stern.de/auto/service/:Flip- ... ml#rss=all

Wie fahrt ihr zum Strand?

tdifaherer
Flip-Flop Gott
Beiträge: 800
Registriert: 19.06.2008 12:18
Wohnort: südlich von münchen

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von tdifaherer »

ist ein guter beitrag, sollten sich alle zu herzen nehmen die mit ihnen fahren, dennoch muß jeder selbst entscheiden

Milagro
Flip-Flop Kenner
Beiträge: 17
Registriert: 29.01.2008 11:10
Wohnort: Niederlande

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Milagro »

Alexchen hat geschrieben:Das soll es in Spanien geben. Für Barfussfahren gilt es dort anscheinend auch. Also gebt Acht!

http://spanien-holidays.de/blog/?p=305

Auch Stern.TV beschäftigt sich mit dem Thema. Da heißt es jetzt wenigstens, dass es nicht verboten ist.

http://www.stern.de/auto/service/:Flip- ... ml#rss=all

Wie fahrt ihr zum Strand?

hallo,

War in April im Urlaub in Teneriffa (ist ja auch Spanien). Fast nur Flip-flops getragen, und auch im
Mietwagen in Flip-flops herumgefahren. War nicht bekannt mit diesem Spanischen Gesetz. Hatte
aber keine Polizeikontrolle.

schöne Grüsse,

Milagro

Benutzeravatar
Alex
Site Admin
Beiträge: 192
Registriert: 15.01.2005 19:15
Wohnort: Neuss
Kontaktdaten:

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Alex »

Hier noch einige interessante Eigenauslegungen der StVO-Paragraphen zum Thema "Autofahren ohne festes Schuhwerk". Fazit: Nicht verboten, aber fahrlässig.

http://mittelfranken.business-on.de/bad ... d6670.html
http://meine-zuechtungen.pointblog.de/D ... hren-.html

:bball:

steveh

Anschuldigungen wären ohne Beweis nicht zulässig

Beitrag von steveh »

Ich denke aber dass bei einer Anschuldigung gegen einen Fahrer, das Barfuss-Fahren oder Flipflop-Fahren sei nicht sicher oder habe gar zu einem Unfall geführt,
derjenige welcher diese Anschuldigung erhebt, diese erst einmal BEWEISEN muss.
Die Anschuldigung kann jedenfalls nicht einfach so dogmatisch in den Raum gestellt werden.

Und ein Beweis gilt in diesem Kontext auch gar nicht allgemein sondern nur von Fall zu Fall das heisst die Sache ist von der Physionomie des Fusses abhängig:

ein Fuss der dauerhaftes Barfussfahren und Flipflop- oder Barfusslaufen gewohnt ist kann zweifellos eine viel grössere Kraft auf das Bremspedal ausüben als einer der 365 Tage/Jahr
in einem Schuh steckt.

die Beweisführung müsste dann eventuell im Auftrag des Gerichts beim TÜV oder in einer sportmedizinischen Einrichtung, mit Hilfe eines Gerätes zur Kraftmessung, eines Fahrsimulators oder .... (?) erfolgen.

Und in welchen Autos eigentlich gibt es bis heute noch keine Bremskraftverstärker?

Gast

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Gast »

upppss....
"Strafe fürs Autofahren ohne festes Schuhwerk"" - davon habe ich noch nie was gehört (und das obwohl ich mein führerschein schon über 7 jahre besitze).
danke für den tipp!

Benutzeravatar
Alex
Site Admin
Beiträge: 192
Registriert: 15.01.2005 19:15
Wohnort: Neuss
Kontaktdaten:

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Alex »

Hier mal eine gute Darstellung der Rechtslage in Deutschland...

http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 774,623231

Benutzeravatar
Alex
Site Admin
Beiträge: 192
Registriert: 15.01.2005 19:15
Wohnort: Neuss
Kontaktdaten:

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Alex »

Noch einmal, Autofahren in Flip-Flops aus der Sicht der dt. Polizei: "Nicht verboten, aber unpassend"

"Bestrafungen für das Fahren mit Flip Flops gibt es nicht. Für den Fall einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Polizei jedoch Verwarnungen aussprechen, erklärt der Inspektionsleiter. Allerdings müsse die Polizei beweisen, dass das Vergehen eben durch das falsche Schuhwerk verursacht worden ist. «Und das ist schwierig»"

http://www.all-in.de/nachrichten/allgae ... 762,629408

:!:

Benutzeravatar
Alex
Site Admin
Beiträge: 192
Registriert: 15.01.2005 19:15
Wohnort: Neuss
Kontaktdaten:

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Alex »

Noch mal das Thema "Barfuß Autofahren" bei Bild.de

http://www.bild.de/BILD/auto/2009/10/ra ... htens.html

Sigrid
Flip-Flop Anfänger
Beiträge: 5
Registriert: 13.10.2009 14:29
Wohnort: Berlin

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von Sigrid »

Mittlerweile ist es glaube ich auch in Österreich so, dass man Strafe zahlen muss wenn man mit Flip-Flops oder gar Barfuß fährt.

tdifaherer
Flip-Flop Gott
Beiträge: 800
Registriert: 19.06.2008 12:18
Wohnort: südlich von münchen

Re: 150 EUR Strafe fürs Autofahren in Flip-Flops

Beitrag von tdifaherer »

gesetern hatten sie im radio durchgegeben dass es erlaubt ist mit FF auto zu fahren

Antworten