by flipiflopper » 26.11.2015 12:05
Das Fahren mit FlipFlops ist zwar nicht verboten, sollte bei einem Unfall aber festgestellt werden, dass das leichte Schuhwerk Schuld am Unfall ist, weil der Fahrer nicht vernünftig bremsen konnte, kann es ein Bußgeld geben. Bei Personenschaden kann es härtere Strafen geben. Das Gleiche gilt für Barfußfahrern.
Falls der Fall sogar als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, kann es sogar dazu kommen, dass die Versicherung nicht einspringt.
Unabhängig davon fahre ich ausschließlich mit festem Schuhwerk. Zu meiner Sicherheit und der der anderen Straßenverkehrsteilnehmer. Ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn ich wegen unzureichender Schuhbekleidung einen Menschen an- oder überfahre oder in ein Auto/Motorrad fahre und jemand dabei zu Schaden kommt.
Das Fahren mit FlipFlops ist zwar nicht verboten, sollte bei einem Unfall aber festgestellt werden, dass das leichte Schuhwerk Schuld am Unfall ist, weil der Fahrer nicht vernünftig bremsen konnte, kann es ein Bußgeld geben. Bei Personenschaden kann es härtere Strafen geben. Das Gleiche gilt für Barfußfahrern.
Falls der Fall sogar als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, kann es sogar dazu kommen, dass die Versicherung nicht einspringt.
Unabhängig davon fahre ich ausschließlich mit festem Schuhwerk. Zu meiner Sicherheit und der der anderen Straßenverkehrsteilnehmer. Ich könnte es mir nicht verzeihen, wenn ich wegen unzureichender Schuhbekleidung einen Menschen an- oder überfahre oder in ein Auto/Motorrad fahre und jemand dabei zu Schaden kommt.